Barrierefreiheit bei Internetseiten

Barrierefreiheit im Internet – Warum Sie jetzt auf barrierefreie Websites setzen sollten

BarrierefreiheitDiese endet nicht selten in Barrierefrechheit. Was hat es damit auf sich? Was müssen wir als Designer von Websites in Zukunft unseren Kunden raten, und wie in Zukunft unsere Arbeit aufmerksam umsetzen? das diskutieren wir in dem folgenden Beitrag.

In der heutigen digitalen Welt erwarten Ihre Nutzerinnen und Nutzer zu Recht, dass Websites für alle Menschen zugänglich sind – unabhängig von möglichen Einschränkungen. Als Unternehmen, Behörde oder Entwickler sollten Sie die Barrierefreiheit Ihrer Internetseite nicht als Nischenaufgabe sehen, sondern als essenziellen Qualitätsfaktor. Digitale Barrierefreiheit sorgt dafür, dass wirklich jeder Ihre Online-Angebote problemlos nutzen kann. In diesem Leitfaden erfahren Sie, warum barrierefreie Websites notwendig sind, welche gesetzlichen Pflichten bestehen und wie Sie davon profitieren können. Unser Angebot richtet sich direkt an Sie und soll motivieren: Machen Sie jetzt Ihre Internetseite barrierefrei und erschließen Sie neue Chancen!

1. Notwendigkeit der Barrierefreiheit

Warum ist Barrierefreiheit im Internet so wichtig? Ganz einfach: Das Internet soll ein Ort der Information und Teilhabe für alle sein. Millionen von Menschen sind auf barrierefreie Inhalte angewiesen. Weltweit lebt laut der Weltgesundheitsorganisation (WHO) etwa 1,3 Milliarden Menschen – rund 16% der Bevölkerung – mit einer Behinderung. Allein in Deutschland gibt es nach Angaben des Statistischen Bundesamtes rund 7,8 Millionen Menschen mit einer amtlich anerkannten Schwerbehinderung. Barrierefreiheit eröffnet diesen Menschen den Zugang zu Informationen, Dienstleistungen und Produkten im Web. Doch Barrierefreiheit nützt nicht nur den unmittelbar Betroffenen, sondern bringt auch handfeste Vorteile für alle Nutzer und für Sie als Betreiber einer Website.

Vorteile für Nutzerinnen und Nutzer

  • Gleichberechtigter Zugang: Menschen mit Behinderungen (z.B. blinde, sehbehinderte, gehörlose oder motorisch eingeschränkte Personen) können eine barrierefreie Website ohne fremde Hilfe nutzen. Inhalte werden z.B. von Screenreadern vorgelesen oder Videos durch Untertitel verständlich gemacht. So wird das gesetzlich verbriefte Recht auf Teilhabe umgesetzt.
  • Bessere Benutzerfreundlichkeit: Eine barrierefreie Gestaltung macht die Webseite für alle einfacher bedienbar. Klare Strukturen, deutliche Navigation und gut lesbare Texte kommen auch älteren Menschen mit nachlassendem Sehvermögen oder Nutzerinnen und Nutzern mit geringer Internet-Erfahrung entgegen. Selbst Personen ohne Behinderung profitieren von einem übersichtlichen Design, zum Beispiel bei ungünstigen Lichtverhältnissen oder langsamer Internetverbindung.
  • Mehr Zufriedenheit: Barrierefreie Webseiten vermeiden Frust. Wenn Inhalte gut zugänglich sind, steigt die Zufriedenheit der Besucher. Niemand fühlt sich ausgeschlossen – das schafft Vertrauen und Bindung. Eine hohe Usability durch Barrierefreiheit bedeutet, dass Ihre Informationen von allen verstanden und genutzt werden können, was insgesamt zu einer positiveren Nutzererfahrung führt.

Vorteile für Unternehmen und Betreiber

  • Größere Reichweite und neue Kundenkreise: Durch Barrierefreiheit erreichen Sie mehr Menschen. Sie schließen keine potentielle Kundschaft aus. Beispielsweise nutzen viele Senioren oder Menschen mit vorübergehenden Einschränkungen (z.B. nach einer Verletzung) das Internet lieber, wenn Webseiten barrierefrei und gut lesbar sind. Indem Sie Ihre Zielgruppe erweitern, steigern Sie Ihren Markt und Ihr Publikum.
  • Suchmaschinenoptimierung (SEO): Barrierefreie Websites sind in der Regel auch suchmaschinenfreundlich. Klare Überschriften-Strukturen, Alternativtexte für Bilder und saubere HTML-Code-Strukturen helfen Suchmaschinen, Ihre Inhalte besser zu verstehen. Google & Co. belohnen eine gute Nutzererfahrung – und Barrierefreiheit trägt dazu bei. Damit verbessern Sie Ihr Ranking und Ihre Sichtbarkeit im Netz ganz nebenbei.
  • Image und CSR: Wenn Sie auf Inklusion setzen, demonstrieren Sie soziale Verantwortung. Eine barrierefreie Internetseite zeigt, dass Ihr Unternehmen oder Ihre Behörde alle Menschen wertschätzt. Dies stärkt Ihr Markenimage und Sie heben sich positiv von Mitbewerbern ab. Immer mehr Nutzer achten darauf, ob ein Anbieter inklusiv und nutzerfreundlich aufgestellt ist.
  • Zukunftssicherheit und Compliance: Barrierefreiheit ist eine Investition in die Zukunft. Die demografische Entwicklung zeigt, dass der Anteil älterer Internetnutzer steigt – und damit auch der Bedarf an zugänglichen Angeboten. Zudem werden die gesetzlichen Vorgaben immer strenger (siehe unten). Wer jetzt handelt, vermeidet kostspielige Nachrüstungen und mögliche rechtliche Konsequenzen. Sie erfüllen bereits heute zukünftige Standards und vermeiden Abmahnungen oder Bußgelder.

Sie sehen: Barrierefreiheit ist kein „nice-to-have“, sondern ein Qualitätsmerkmal mit Mehrwert. Sie verbessert die digitale Teilhabe, erhöht die Kundenzufriedenheit und kann den Erfolg Ihrer Website maßgeblich steigern. Nutzen Sie diese Chance und setzen Sie auf ein inklusives Webangebot!

Gesetzeslage: Nationale und internationale Vorgaben

Barrierefreiheit ist nicht nur freiwillig, sondern in vielen Fällen gesetzlich verpflichtend. Sowohl auf internationaler Ebene als auch in Deutschland gibt es klare Gesetze und Richtlinien, die barrierefreie Websites vorschreiben. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über wichtige rechtliche Grundlagen:

EU-Richtlinie (EU) 2016/2102

Die EU-Richtlinie 2016/2102 verpflichtet alle öffentlichen Stellen in der Europäischen Union dazu, ihre Websites und mobilen Apps barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Richtlinie trat 2016 in Kraft und wurde von den EU-Mitgliedstaaten – darunter Deutschland – in nationales Recht umgesetzt. Für neue Webauftritte öffentlicher Einrichtungen galt die Pflicht ab 2019, für ältere Websites ab September 2020 und für mobile Anwendungen ab Juni 2021.

Öffentliche Behörden (von Ministerien über Kommunen bis hin zu Schulen und Bibliotheken) müssen seither sicherstellen, dass ihre Online-Angebote den anerkannten Barrierefreiheits-Standards entsprechen. Zur Umsetzung gehört auch, dass jede Website eine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlicht und eine Feedback-Möglichkeit bietet, damit Nutzer Barrieren melden können. Die EU-Richtlinie schafft einen einheitlichen Rahmen in Europa und fördert die digitale Zugänglichkeit im gesamten öffentlichen Sektor.

Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und BITV 2.0

In Deutschland wurde Barrierefreiheit im Internet bereits durch das nationale Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) verankert. Das BGG gilt seit 2002 und verpflichtet Bundesbehörden, ihre Informationsangebote barrierefrei zu gestalten. Konkretisiert werden die Anforderungen an Webangebote durch die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0). Die BITV legt technische Standards für barrierefreie Websites und webbasierte Anwendungen fest – heute in Anlehnung an internationale Normen wie die EN 301 549 und die WCAG 2.1 Richtlinien (Web Content Accessibility Guidelines) des W3C.

Vereinfacht bedeutet dies: Bundesbehörden (und in ähnlicher Form auch Landesbehörden über entsprechende Landesgesetze) müssen ihre Internetseiten mindestens nach den Kriterien der WCAG 2.1 Stufe AA barrierefrei machen. Seit der Novellierung des BGG im Jahr 2018 – im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102 – sind z.B. eine leicht verständliche Sprache, Gebärdensprach-Videos für wichtige Inhalte und ein offizielles Beschwerdeverfahren vorgeschrieben. Für Bürgerinnen und Bürger besteht ein Rechtsanspruch auf barrierefreie Online-Angebote im öffentlich-rechtlichen Bereich. Dies bedeutet: Wenn eine Bundesbehörde ihre Website nicht barrierefrei anbietet, können Betroffene dies melden und notfalls rechtlich durchsetzen.

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Auch die Privatwirtschaft wird zunehmend in die Pflicht genommen. Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt Deutschland die EU-Vorgaben des European Accessibility Act (Richtlinie (EU) 2019/882) in nationales Recht um. Das BFSG wurde 2021 verkündet und tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Ab diesem Stichtag müssen viele Produkte und Dienstleistungen in der EU – und damit deren Webangebote – barrierefrei sein. Das betrifft zum Beispiel Online-Shops und E-Commerce-Angebote, Bankdienstleistungen im Internet, E-Books, Ticketverkaufs-Plattformen, Verkehrs- und Reiseinformationswebsites, elektronische Kommunikationsdienste und mehr. Unternehmen, die in diese Kategorien fallen, sind verpflichtet, ihre Websites und mobilen Anwendungen bis 2025 barrierefrei zu gestalten.

Tun sie das nicht, drohen je nach Verstoß Auflagen oder Bußgelder, da die Einhaltung künftig von Marktüberwachungsstellen geprüft wird. Kleinstunternehmen (mit weniger als 10 Mitarbeitern und geringem Jahresumsatz) sind von den BFSG-Pflichten zwar ausgenommen, doch alle anderen Wirtschaftsakteure sollten spätestens jetzt aktiv werden. Die gute Nachricht: Einheitliche EU-Standards erleichtern die Umsetzung – was barrierefrei nach BFSG ist, richtet sich ebenfalls nach den bewährten WCAG-Kriterien. Für Unternehmen bedeutet das BFSG nicht nur eine Pflicht, sondern auch eine Chance, ihre Angebote für einen größeren Kundenkreis attraktiv zu machen. Nutzen Sie die Übergangsfrist bis 2025, um Ihre Online-Dienste barrierefrei aufzustellen, und bleiben Sie so dem Wettbewerb einen Schritt voraus.

International: Auch außerhalb der EU gewinnt digitale Barrierefreiheit an Bedeutung. So verpflichtet in den USA der Americans with Disabilities Act (ADA) gemeinsam mit dem Rehabilitation Act (Section 508) Unternehmen und Behörden dazu, Barrieren in IT-Systemen abzubauen – inklusive Webseiten. Ähnliche Gesetze existieren in vielen Ländern. Zudem haben die Vereinten Nationen mit der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) das Recht auf Zugang zu Information und Kommunikation als Menschenrecht festgeschrieben. Deutschland und die EU sind Vertragsstaaten dieser Konvention und setzen sie durch die genannten Gesetze in die Praxis um. Kurzum: Wer seine Webangebote barrierefrei gestaltet, handelt nicht nur im Sinne seiner Nutzer, sondern erfüllt auch nationale und internationale Rechtsnormen.

Barrierefreiheit umsetzen – Ihre Chance, unser Angebot

Vielleicht fragen Sie sich: Wie beginne ich, meine Website barrierefrei zu machen? Die Umsetzung erfordert zwar etwas Aufwand, ist aber mit dem richtigen Wissen und Partnern gut machbar. Es gibt bewährte Standards und Werkzeuge, die Ihnen helfen. Orientieren Sie sich an den WCAG-Richtlinien und nutzen Sie verfügbare Test-Tools (zum Beispiel WAVE, der BITV-Test oder Browser-Plugins zur Prüfung der Zugänglichkeit), um den Status Ihrer Seite zu überprüfen. Viele Aspekte der Barrierefreiheit – wie korrekte HTML-Struktur, Texte für Bilder (Alt-Texte), ausreichende Farbkontraste und eine nutzbare Tastatur-Navigation – können Schritt für Schritt integriert werden. Wichtig ist, dass Barrierefreiheit von Anfang an mitgedacht wird: Schon beim Design und der Entwicklung sollte Inklusion ein Leitprinzip sein.

Unser Angebot an Sie: Nutzen Sie unsere Expertise und beginnen Sie jetzt mit der Optimierung Ihrer Webangebote. Wir unterstützen Unternehmen, Behörden und Entwickler-Teams dabei, die Anforderungen der Barrierefreiheit zu verstehen und umzusetzen. Gemeinsam erarbeiten wir Lösungen, die nicht nur den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, sondern Ihre Website auch insgesamt besser machen. Von der Beratung über die Schulung Ihres Entwicklungsteams bis hin zur technischen Umsetzung – wir stehen Ihnen zur Seite. Lassen Sie uns im Dialog herausfinden, welche Maßnahmen für Ihre bestehende Website oder Ihren geplanten Relaunch sinnvoll sind.

Barrierefreiheit umzusetzen ist kein Hindernis, sondern eine Chance. Sie gewinnen neue Nutzergruppen, reduzieren rechtliche Risiken und verbessern die Qualität Ihrer Webpräsenz. Stellen Sie sich darauf ein, dass Inklusion und Accessibility zukünftig immer stärker eingefordert werden – von Gesetzgebern, aber auch von Ihren Kunden. Wer jetzt handelt, zeigt Innovationsgeist und gesellschaftliches Verantwortungsbewusstsein. Wir laden Sie ein: Gehen Sie den Schritt zu einer barrierefreien Internetseite und profitieren Sie von den Vorteilen. Unser Team freut sich darauf, Sie auf diesem Weg zu begleiten und aus Ihrer Website ein Erfolgsprojekt für alle zu machen!

Wichtige Begriffe zur Barrierefreiheit

Barrierefreiheit (digital)
Im Kontext von Websites bedeutet Barrierefreiheit, dass alle Inhalte und Funktionen für Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen ohne besondere Erschwernis und ohne fremde Hilfe nutzbar sind. Dies umfasst z.B. lesbare Texte, bedienbare Interaktionen per Tastatur, verständliche Formulierungen und Alternativen für audiovisuelle Inhalte. Eine barrierefreie Seite schließt niemanden aus.
Assistive Technologien
Hilfsmittel, die Menschen mit Behinderungen die Nutzung von Computer und Internet ermöglichen. Dazu zählen z.B. Screenreader (Vorleseprogramme für Blinde), Braillezeilen (Ausgabe von Text in Blindenschrift), Bildschirmvergrößerungssoftware für Sehbehinderte, Spracherkennungssoftware oder Spezialtastaturen für motorisch eingeschränkte Personen.
Screenreader
Ein Screenreader ist eine Software, die blinden oder sehbehinderten Menschen den Bildschirminhalt vorliest oder in Brailleschrift ausgibt. Er erfasst den Text einer Website (inklusive Alternativtexte von Bildern, Beschriftungen von Links und Buttons usw.) aus dem Code und macht ihn hör- oder fühlbar. Damit ein Screenreader effektiv arbeiten kann, muss die Website entsprechend strukturiert und beschriftet sein.
Alt-Text (Alternativtext)
Beschreibender Text für Grafiken oder Bilder auf einer Website, der im HTML-Code im alt-Attribut hinterlegt ist. Alternativtexte sind für blinde Nutzer essenziell, da Screenreader diesen Text vorlesen und so vermitteln, was auf einem Bild zu sehen ist. Gute Alt-Texte fassen den Bildinhalt oder die Funktion prägnant zusammen.
Kontrastverhältnis
Das Verhältnis zwischen der Helligkeit von Vordergrund- und Hintergrundfarbe, z.B. von Text und Hintergrund. Ausreichender Kontrast (laut WCAG mindestens 4,5:1 für normalen Text) stellt sicher, dass auch Menschen mit Sehschwächen oder bei schwierigen Lichtbedingungen Inhalte gut erkennen können. Ein hoher Kontrast steigert die Lesbarkeit erheblich.
WCAG
Web Content Accessibility Guidelines. International anerkannte Richtlinien für barrierefreie Webinhalte, herausgegeben von der Web Accessibility Initiative (WAI) des W3C. Die WCAG 2.1 (aktuelle Version) definieren Erfolgskriterien auf den Konformitätsstufen A, AA und AAA. Gesetzliche Vorgaben (z.B. BITV, EU-Richtlinie) beziehen sich meist auf WCAG 2.1 Stufe AA als Zielstandard. Beispiele für WCAG-Kriterien sind u.a.: Texte durch Software vorlesbar, Inhalte skalierbar, ausreichende Kontraste, verständliche Sprache, Navigation per Tastatur und mehr.
BITV 2.0
Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung. Deutsche Verordnung (aktuell in der Fassung 2.0), die festlegt, wie öffentliche Stellen des Bundes ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei gestalten müssen. Die BITV 2.0 verweist auf europäische Standards (EN 301 549) und damit indirekt auf die WCAG 2.1. Sie enthält konkrete Anforderungen und Prüfverfahren für Barrierefreiheit und verpflichtet Bundesbehörden zur regelmäßigen Überprüfung ihrer Webangebote. Ähnliche Verordnungen existieren in den Bundesländern.
BGG
Behindertengleichstellungsgesetz. Deutsches Bundesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Es legt den Rahmen für Barrierefreiheit in Bundesbehörden fest (inkl. Bau, Kommunikation und Informationstechnik). § 12 BGG und folgende Paragraphen regeln speziell die barrierefreie Informationstechnik und bilden die Grundlage für die BITV. Das BGG beinhaltet auch das Benachteiligungsverbot (niemand darf wegen einer Behinderung benachteiligt werden) und sieht z.B. Verbandsklagerechte vor, um Barrierefreiheit einzufordern.
BFSG
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Deutsches Gesetz von 2021 zur Umsetzung des European Accessibility Act. Es verpflichtet ab Juni 2025 viele private Unternehmen, Barrierefreiheit bei Produkten und Dienstleistungen zu gewährleisten – darunter Webshops, Bank- und Telekommunikationsdienste, E-Reader, Selbstbedienungsterminals u.v.m. Das BFSG soll die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am digitalen Alltag verbessern und enthält detaillierte Anforderungen, Ausnahmen für Kleinstunternehmen sowie Regelungen zu Überwachung und Durchsetzung.
European Accessibility Act (EAA)
Die EU-Richtlinie 2019/882, auch „Europäisches Barrierefreiheitsgesetz“ genannt. Sie verpflichtet alle EU-Staaten, Mindestanforderungen an die Barrierefreiheit bestimmter Produkte und Dienstleistungen gesetzlich festzulegen. Ziel ist ein barrierefreier EU-Binnenmarkt. In Deutschland wurde der EAA durch das BFSG umgesetzt. Der EAA ergänzt die Vorgaben für den öffentlichen Sektor (wie durch die Richtlinie 2016/2102) um Regelungen für die Privatwirtschaft.
Inklusion
Allgemeiner Begriff für die volle Einbeziehung aller Menschen in alle gesellschaftlichen Bereiche. Im Digitalen bedeutet Inklusion, dass jeder – ob mit oder ohne Behinderung – Zugang zu denselben Informationen und Services hat. Barrierefreie Websites sind ein wichtiger Baustein der Inklusion, da sie die digitale Spaltung verringern und allen Nutzern gleichberechtigte Möglichkeiten bieten.

Mit diesen Informationen und Begriffen im Gepäck sind Sie bestens gerüstet, um das Thema Barrierefreiheit systematisch anzugehen. Denken Sie daran: Eine barrierefreie Internetseite ist kein Luxus, sondern heutzutage eine Selbstverständlichkeit – profitieren Sie davon und machen Sie Ihr Web-Angebot für alle zugänglich!

Barrierefreiheit bei Internetseiten