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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen PIXELWERFT-Visuelle Kommunikation und dem Auftraggeber abgeschlossenen Grafikdesign-Verträge.

Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang widerspricht.

1. Eigentum, Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1. Die Entwürfe und Reinzeichnungen bleiben ausschließliches Eigentum von PIXELWERFT und dürfen ohne deren ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert oder ganz oder teilweise nachgeahmt werden.

1.2. Vorbehaltlich der Zahlung einer eventuell vereinbarten Nutzungsgebühr überträgt PIXELWERFT dem Auftraggeber nur die für den vereinbarten Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. PIXELWERFT bleibt in jedem Fall, auch wenn das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt wurde, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

1.3. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen PIXELWERFT und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

1.4. PIXELWERFT hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies) als Urheber genannt zu werden.

2. Vergütung
2.1. Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe und ohne Abzug.

2.2. Die Vergütungen sind bei Lieferung der Entwürfe fällig. Werden die Entwürfe in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine entsprechende Teilvergütung zu zahlen.

2.3. Bei Neukunden behält sich PIXELWERFT vor eine Vorauszahlung von 50% zu verlangen.
2.4. Kosten Dritter (Druckereien, Programmierer etc.) werden sofort und in voller Höhe fällig.

3. Auftragsdurchführung
3.1. Im Rahmen des Auftrags besteht für PIXELWERFT Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Ansonsten wird gebeten ggf. Style Guides einzureichen. Kostenlose Gestaltungsvorschläge werden nicht angefertigt, jede abrechenbare Dienstleistung wird mit einem Stundensatz von z.zt. 92,00 €/Netto in Rechnung gestellt.

3.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann PIXELWERFT eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann PIXELWERFT auch Schadenersatzansprüche geltend machen.

3.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller PIXELWERFT übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber den Designer im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

3.4. PIXELWERFT ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, PIXELWERFT hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

3.5. Der Auftraggeber legt PIXELWERFT vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor.

4. Herausgabe von Daten
4.1. PIXELWERFT ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass PIXELWERFT ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

4.2. Hat PIXELWERFT dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung von PIXELWERFT verändert werden.

4.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.

4.4. PIXELWERFT haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung von PIXELWERFT ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.

5. Haftung
5.1. PIXELWERFT haftet nur für Schäden, die sie selbst oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.

5.2. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

5.3. Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.

5.4. PIXELWERFT haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.

5.5. Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich bei PIXELWERFT geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

6. Schlussbestimmungen
6.1. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz von PIXELWERFT als Gerichtsstand vereinbart.

6.2. Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.