BFSG einfach erklärt: Die 5 wichtigsten Fragen für Unternehmen
Das BFSG sorgt seit seinem Inkrafttreten für viele Fragezeichen bei Unternehmern: Betrifft mich das? Was muss ich tun? Und was passiert, wenn ich nichts unternehme? Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – kurz BFSG – verpflichtet zahlreiche Unternehmen dazu, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Viele Betroffene wissen allerdings gar nicht, dass sie überhaupt gemeint sind. Dieser Artikel beantwortet die fünf wichtigsten Fragen zum BFSG verständlich und ohne Juristendeutsch – damit Sie einschätzen können, wo Ihr Unternehmen steht.
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Hinweis: Dieser Artikel bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die verbindliche Einschätzung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich bitte an eine fachkundige Stelle.
Frage 1: Was ist das BFSG überhaupt?
Das BFSG ist die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act, einer EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit. Ziel ist, dass Menschen mit Behinderungen digitale Produkte und Dienstleistungen ohne fremde Hilfe nutzen können – vom Onlineshop über die Banking-App bis zur Buchungsplattform.
Anders als frühere Regelungen, die vor allem öffentliche Stellen betrafen, nimmt das BFSG erstmals auch die Privatwirtschaft in die Pflicht. Damit betrifft es eine große Zahl von Unternehmen, die bisher nie mit dem Thema Barrierefreiheit in Berührung kamen.
Frage 2: Ist mein Unternehmen vom BFSG betroffen?
Das ist die zentrale Frage – und die Antwort hängt von zwei Faktoren ab: was Sie anbieten und wie groß Ihr Unternehmen ist.
Betroffen sind vor allem Anbieter, die sich mit ihren Produkten oder Dienstleistungen an Verbraucher richten. Dazu zählen unter anderem Onlineshops und E-Commerce, Bank- und Zahlungsdienstleistungen, Personenbeförderung mit Buchung, Telekommunikation sowie bestimmte digitale Dienste. Wer also online etwas an Endkunden verkauft oder buchbar macht, sollte das BFSG ernst nehmen.
Es gibt Ausnahmen für Kleinstunternehmen bei bestimmten Dienstleistungen – konkret solche mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz beziehungsweise einer Jahresbilanz von höchstens zwei Millionen Euro. Wichtig: Diese Ausnahme gilt nicht pauschal für alles und ist im Einzelfall zu prüfen. Verlassen Sie sich hier nicht auf Bauchgefühl.
Wenn Sie unsicher sind, ob und in welchem Umfang das BFSG für Sie gilt, schafft eine fachliche Einschätzung Klarheit. Unsere Partner von weAudit sind auf genau diese Bewertung spezialisiert und prüfen Websites nach den maßgeblichen Standards.
Frage 3: Was bedeutet „barrierefrei“ konkret?
Barrierefreiheit im Sinne des BFSG orientiert sich an anerkannten Standards – der europäischen Norm EN 301 549 und den international etablierten WCAG (Web Content Accessibility Guidelines). Vereinfacht gesagt geht es darum, dass Ihre digitalen Angebote wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sind.
In der Praxis heißt das zum Beispiel: ausreichende Farbkontraste, Bedienbarkeit vollständig per Tastatur, Alternativtexte für Bilder, verständliche Formulare mit klaren Fehlermeldungen, eine logische Überschriftenstruktur und Kompatibilität mit Screenreadern. Welche dieser Anforderungen die schnellsten Verbesserungen bringen, zeigt unser Artikel Website barrierefrei machen; die technischen Details vertieft der Beitrag zur barrierefreien Website.
Frage 4: Was passiert, wenn ich das BFSG ignoriere?
Das BFSG ist kein zahnloser Papiertiger. Die Marktüberwachungsbehörden der Länder können die Einhaltung kontrollieren – von Amts wegen oder auf Beschwerde hin. Bei Verstößen drohen Anordnungen zur Nachbesserung, Bußgelder und im Extremfall die Untersagung, das betreffende Angebot weiter anzubieten.
Neben den rechtlichen Risiken gibt es handfeste wirtschaftliche Gründe: Auch Mitbewerber oder Verbände können Verstöße aufgreifen. Und nicht zu vergessen der positive Blickwinkel – eine barrierefreie Website erreicht mehr Menschen, verbessert die Nutzererfahrung für alle und wirkt sich, wie unser Artikel Barrierefreiheit als SEO-Vorteil zeigt, sogar positiv auf Ihre Google-Rankings aus.
Frage 5: Was sollte ich jetzt konkret tun?
Der pragmatische Fahrplan in drei Schritten:
Schritt 1 – Betroffenheit klären. Prüfen Sie, ob und wie das BFSG für Ihr Angebot gilt. Im Zweifel fachlichen Rat einholen.
Schritt 2 – Ist-Zustand ermitteln. Ein BFSG-Audit zeigt, wo Ihre Website heute steht und welche Anforderungen erfüllt sind. Das ist die Grundlage für alles Weitere – ohne Bestandsaufnahme optimieren Sie im Blindflug. weAudit erstellt hierfür einen belastbaren Bericht nach EN 301 549 und WCAG.
Schritt 3 – Umsetzen und dokumentieren. Die festgestellten Mängel werden behoben – idealerweise gemeinsam mit einer Agentur, die Barrierefreiheit im Webdesign von Grund auf mitdenkt. Steht ohnehin ein Website-Relaunch an, ist das der ideale Zeitpunkt.
Läuft Ihre Website auf WordPress und brauchen Sie Unterstützung bei der technischen Umsetzung oder laufenden Pflege, hilft die Homepage-Soforthilfe.
Fazit: BFSG ist Pflicht und Chance zugleich
Das BFSG bringt für viele Unternehmen neue Anforderungen – aber auch echte Vorteile: mehr erreichbare Kunden, bessere Nutzererfahrung und Rankingvorteile. Wer die Betroffenheit klärt, den Ist-Zustand prüft und die Umsetzung angeht, verwandelt eine gesetzliche Pflicht in einen Wettbewerbsvorteil. Der erste Schritt ist immer die ehrliche Bestandsaufnahme.
Sie wollen wissen, wo Ihre Website beim BFSG steht? Die Pixelwerft berät Sie zur barrierefreien Umsetzung und vermittelt mit weAudit die fachkundige Prüfung. [Jetzt Erstberatung anfragen.]
FAQ – Häufige Fragen zum BFSG
Seit wann gilt das BFSG?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist am 28. Juni 2025 in Kraft getreten. Seitdem müssen betroffene Unternehmen die Anforderungen erfüllen. Prüfen Sie Ihren Status daher zeitnah.
Gilt das BFSG auch für reine Informationswebsites?
Der Schwerpunkt liegt auf Angeboten mit Verbraucherbezug wie Shops und buchbaren Dienstleistungen. Reine Informationsseiten ohne solche Funktionen sind oft weniger streng betroffen – die Einschätzung im Einzelfall sollte aber fachlich erfolgen, da es auf die konkreten Funktionen ankommt.
Reicht ein Barrierefreiheits-Plugin, um das BFSG zu erfüllen?
Nein. Sogenannte Overlay-Tools versprechen oft schnelle Konformität, lösen die grundlegenden Probleme aber nicht und können sogar neue schaffen. Echte Barrierefreiheit entsteht in Struktur, Code und Inhalt – nicht durch ein aufgesetztes Widget.
Wie weise ich nach, dass ich das BFSG erfülle?
Über eine Prüfung nach EN 301 549 / WCAG und die entsprechende Dokumentation. Ein Audit durch eine spezialisierte Stelle wie weAudit liefert diesen Nachweis in Form eines Konformitätsberichts.